Häufige Fragen

1.) Warum dürfen nur die MünchnerInnen abstimmen?

Das liegt an dem Konstrukt der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH. Dort ist München mit 23% neben dem Freistaat Bayern (51%) und dem Bund (26%) Anteilseignerin. In diesem Gremium muss der Beschluss zum Bau der 3. Startbahn einstimmig erfolgen. Genau dort setzt der Bürgerentscheid an: Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert bei der Gesellschafterversammlung mit Nein zu stimmen. Damit ist das Projekt gekippt! Aufgrund dieses Konstruktes ist es aber leider nicht möglich, dass die direkt Betroffenen vor Ort abstimmen können – es gibt keinen juristischen Weg dafür. Für dieses Konstrukt können wir jedoch nichts, der Bürgerentscheid kann also nur in München stattfinden.

2.) Wie muss ich abstimmen, wenn ich gegen die 3. Startbahn bin?

Das ist ganz einfach: Am 17.6. gibt es neben unserem Bürgerentscheid noch die Frage des Ratsbegehren und eine Stichfrage, falls die Ergebisse der beiden Entscheide nicht zueinander passen. Hier die Musterlösung: http://www.keinestartbahn.de/stimmzettel/

3.) Wer darf alles abstimmen?

Abstimmen dürfen alle Personen über 18 Jahre mit Erstwohnsitz in München, die auch sonst bei Kommunalwahlen wählen dürfen. D.h. auch EU-BürgerInnen können abstimmen! Eine Wahlbenachrichtigung wird zugeschickt – bitte beachten: Es ist auch Briefwahl möglich!

4.) Wie funktioniert Briefwahl?
Briefwahlunterlagen anfordern: https://ssl2.muenchen.de/process.php?path=kvr%2Fwahlen%2Fwahlschein%2Fwahlschein

5.) Ich möchte mitmachen bei der Kampagne gegen die 3. Startbahn?

Darüber freuen wir uns sehr! Einfach eine Email schicken an katharina.schulze(at)gruene-muenchen.de schicken.

18 Gedanken zu “Häufige Fragen

  1. Es ist eine Farce, dass der Bürgerentscheid nur in München stattfindet. Damit ist klar, dass das Bürgerbegehren scheitern wird.

    • Das Bürgerbegehren haben wir schon geschafft: die erforderlichen Unterschriften wurden eingereicht. Jetzt kommt es zum Bürgerentscheid und ich bin optimistisch, dass wir es gewinnen. Das liegt an dem Konstrukt der Gesellschafterversammlung der Flughafen München GmbH. Dort ist München mit 23% neben dem Freistaat Bayern (51%) und dem Bund (26%) Anteilseignerin. In diesem Gremium muss der Beschluss zum Bau der 3. Startbahn einstimmig erfolgen. Genau dort setzt der Bürgerentscheid an: Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert bei der Gesellschafterversammlung mit Nein zu stimmen. Damit ist das Projekt gekippt! Aufgrund dieses Konstruktes ist es aber leider nicht möglich, dass die direkt Betroffenen vor Ort abstimmen können – es gibt keinen juristischen Weg dafür. Für dieses Konstrukt können wir jedoch nichts, der Bürgerentscheid kann also nur in München stattfinden.

    • Die Wahlbenachrichtigung heisst bei Bürgernentscheiden Abstimmungsbenachrichtigung und wird in der Zeit vom 22.05. – 26.05.2012 zugestellt.

  2. Ich würde ja gern über Facebook die Münchner, die ich kenne überzeugen und am besten die Argumente unter deren Freunden weiterverbreiten. Leider finde ich nirgendwo im Netz eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Argumente, MAXIMAL EIN PAAR STICHPUNKTE. Sowas lesen die Leute auch und lässt sich über Facebook verbreiten. Das 8-seitige PDF, dass ich auf dieser Seite finde hilft beim Überzeugen möglichst vieler Leute sicher nicht. KANN JEMAND, DER SICH MIT DEN ARGUMENTEN AUSKENNT BITTE MAL SOWAS ZUSAMMENFASSEN?

  3. Bitte stellt eine Anleitung auf den verschiedenen Seiten der Aktionsbündnisse ein wie man abstimmt bzw an Briefwahl unterlagen bekommt. Auf den KVR Seiten findet man auf Anhieb nix.

  4. Wenn jemand den Film über die Verschmutzung der Landschaft ( Nahrungsmittel ) gesehen hat, dann muß er eigentlich gegen die dritte Startbahn entscheiden.
    Wir betroffenen im Landkreis Erding dürfen nicht unsere Stimme abgeben, das ist ja wohl ein Witz

    • Wie oben erklärt, können leider die umliegenden Gemeinden nicht abstimmen, das liegt an dem Konstrukt der Gesellschafterversammlung. Dafür könnne wir MünchnerInnen leider nichts.

  5. Also mit der Möglichkeit hier etwas falsches zu sagen, kommt mir die Rechnung etwas komisch vor. In dem Bürgerentscheid geht es darum, dass der Münchner Stadtrat, in der Funktion als Gesellschafter, gezwungen werden soll bei der anstehenden Gesellschafterversammlung mit einem “Nein” zur 3. Startbahn zu stimmen.
    Damit wären 23% gegen eine 3. Startbahn.
    Wenn aber nun der Bund und der Freistaat für die 3. Startbahn stimmen, ergibt das dann immer noch eine Mehrheit von 77 % !
    Warum ist dann mit 23 % der Stimmen dann die 3. Startbahn verhindert worden?
    Oder fehlt hier eine wichtige Ausführung, dass es “für” eine 3. Startbahn 100 % der Gesellschafterstimmen bedarf?
    Ich bitte daher um Aufklärung.

    • Hallo Laurin,
      du hast Recht mit den Zahlen, München ist nur eine von drei Gesellschafter. Aber in der Satzung steht, dass ein EINSTIMMIGER Beschluss für ein Ja zur 3. Startbahn erfolgen muss in der Gesellschafterversammlung. Wenn der Bürgerentscheid gegen die 3. Startbahn gewinnt, dann wird München in der Gesellschaftversammlung mit NEIN stimmen, dann steht es 2 zu 1 und damit ist die 3. Startbahn abgelehnt. Viele Grüße!

  6. Der Anteil Freistaat Bayern (51%) und dem Bund (26%) macht doch insgesamt 77 % aus. Warum wird der Bürgerentscheid damit von der Entscheidung der Münchner abhängig gemacht. Sind die betroffen vom Bau der 3. Startbahn? Oder die bayerischen Bürger, die im Umkreis des Baus der 3. Startbahn liegen ? Die juristischen Windungen sind manchmal schon sehr merkwürdig. Hoffentlich denken auch die Münchner an die Anwohner und Zukunft der Menschen.

  7. Danke für die gesammelten Infos!
    Interessanterweise wurde man von den Lokal(schmier)blättern Münchens nicht so umfangreich interessiert (egal ob pro oder con) wie von eurer Seite.
    Irreführend ist auch der Stimmzettel, danke für die Hilfe!

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